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Frist bis 31.12.2020 für alte Holzfeuerstätten

Ofentausch

Moderne Holzfeuerstätten dürfen sogar bei Feinstaubalarm betrieben werden. Foto: AdK/www.kachelofenwelt.de/Leda/akz-o

Ofentausch für den Klimaschutz

(akz-o) Der Rückgang der CO₂-Emissionen während der Corona-Pandemie sei lediglich ein „Einmaleffekt“, so der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner. Die aktuell guten Zahlen geben keinen Anlass zur Entwarnung.

Gesetzgeber verschärft Grenzwerte für Holzfeuerstätten

Mit Holz als nachwachsendem Brennstoff verbrennt man nach aktuellen Umweltstandards sauber und CO₂-neutral. Außerdem zählt Holz zu den staatlich geförderten erneuerbaren Energien. Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) setzt auf moderne Ofentechnik und achtet dabei auf die Einhaltung verschärfter Grenzwerte. Oftmals heißt das:  Bestehende Holzfeuerstätten müssen je nach Alter und Qualität des Heizeinsatzes nachgerüstet oder erneuert werden.

Das sollten Ofenbesitzer wissen

Holzfeuerstätten, die nicht mehr den geltenden Grenzwerten und Wirkungsgraden entsprechen, müssen modernisiert oder ausgetauscht werden. Aktuell läuft die dritte Stufe der Verordnung – Austauschfrist bis zum 31.12.2020. Sie gilt für Öfen, die vor dem 01.01.1995 in Betrieb gegangen sind. Ob die eigene Feuerstätte betroffen ist, kann beim zuständigen Fachbetrieb erfragt werden. Die richtigen Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie über das Infoportal der AdK, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V. – www.kachelofenwelt.de.

Klimaschutz

Mit moderner Ofentechnik zur Senkung der CO₂-Emissionen beitragen. Foto: AdK/www.kachelofenwelt.de/Gutbrod/akz-o

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